
Krafträder
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bbH über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ keine Sonderfahrten nötig.

Krafträder
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A2
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ keine Sonderfahrten nötig.

Krafträder 125
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
oder dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A1
Praktische Mindestausbildung
5x Überland
4x Autobahn
3x Nacht