Klasse A

Krafträder


Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h


Oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern:


   Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder


   bbH über 45 km/h


   Leistung über 15 kW


Einschluss: AM, A1, A2


Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich


Mindestalter:


20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“,


21 Jahre für Trikes,


24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb



Theoretische Mindestausbildung


12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)


+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A


Praktische Mindestausbildung


       5x Überland


       4x Autobahn


       3x Nacht


Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ keine Sonderfahrten nötig.


Krafträder


Leistung max. 35 kW


Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg



Einschluss: AM, A1


Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich



Mindestalter: 18



Theoretische Mindestausbildung


12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)


+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A2



Praktische Mindestausbildung


5x Überland


4x Autobahn


3x Nacht


Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ keine Sonderfahrten nötig.

Krafträder 125


   Hubraum max. 125 cm³


   Leistung max. 11 kW


   Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg


oder dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:


   Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h


   Leistung max. 15 kW


Einschluss: AM


Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt


Mindestalter: 16



Theoretische Mindestausbildung


12 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterungen nur 6 Doppelstunden)


+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A1



Praktische Mindestausbildung


   5x Überland


   4x Autobahn


   3x Nacht



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