Mofa

Zwei- und dreirädrige Kraftfahzeuge bis 25 km/h


Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) auch ohne Tretkurbeln


wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.


Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.



Mindestalter: 15



Theoretische Mindestausbildung


6 Doppelstunden Grundstoff (Empfehlung: freiwillig Zusatz Klasse A Themen).



Praktische Mindestausbildung


2 Übungsstunden ohne besondere Ausbildungsfahrten.

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