Zwei- und dreirädrige Kraftfahzeuge bis 25 km/h
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) auch ohne Tretkurbeln
wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter: 15
Theoretische Mindestausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff (Empfehlung: freiwillig Zusatz Klasse A Themen).
Praktische Mindestausbildung
2 Übungsstunden ohne besondere Ausbildungsfahrten.